Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EIMA-electronics Stand 01.06.2006


§1 Allgemeines

Für alle Angebote und Verträge von EIMA-electronics (Inh. Frank Bader, Murtzaner Ring 67, 12681 Berlin) gelten die folgenden Bedingungen. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgend genannten Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte der Käufer seinerseits von EIMA-electronics-Geschäftsbedingungen abweichende allg. Geschäftsbedingungen verwenden, so sind diese für EIMA-electronics nur insoweit verbindlich, als sie von EIMA-electronics ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Weder unterlassener Widerspruch gegen die Geschäftsbedingungen des Käufers, noch Ausführung von Lieferungen und Leistungen stellen eine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Käufers dar.


§ 2 Angebote und Bestellungen

Die Angebote von EIMA-electronics erfolgen stets freibleibend. Irrtümer und Druckfehler stets vorbehalten. Alle veröffentlichten Preise gelten grundsätzlich ab Geschäftssitz von EIMA-electronics einschließlich Verpackung. Versandkosten gehen, soweit nicht anders vorab vereinbart, zu Lasten des Käufers.
Jegliche Artikelpreise verstehen sich inklusive der z.Z. gesetzlichen Umsatzsteuer, insofern nicht ausdrücklich auf ausgewiesene Netto-Preise hingewiesen wird. Alle Leistungen beziehen sich nur auf das direkte Angebot. Sämtliche Folgekosten für Montage und eventueller Demontage sowie alle damit verbundenen Nebenkosten der bezogenen Waren (z. B. bei Garantiefällen o.ä.) gehen stets zu Lasten des Kunden.
EIMA-electronics liefert stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen, es sei denn, dem Kunden wurde vorher ein anderer Preis schriftlich von uns bestätigt.
Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung und Versandkosten, jedoch inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Vom Kunden abgeholte oder dem Kunden von uns direkt gelieferte Ware ist sofort zur Zahlung fällig.
Bestellungen des Käufers gelten erst nach Postzustellung an EIMA-electronics für verbindlich eingegangen. Der Tagesstempel des Auslieferungspostamtes ist nicht maßgeblich. Telefonische Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber als eingegangen, es sei denn, der Käufer wünscht eine sofortige Lieferung. In letzterem Falle haftet EIMA-electronics keinesfalls für Fehl-, Minder- oder Mehrlieferungen, das Risiko aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfang der Käufer. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
Werden Produkte falsch oder nicht verwendungsfähig aufgrund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben des Bestellers geliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko.
Schadenersatzansprüche jeglicher Art hierfür werden ausgeschlossen.
An den zum Angebot eventuell gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen u. dgl.) behält sich EIMA-electronics Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn sie zur Weitergabe durch EIMA-electronics ausdrücklich bestimmt und zugelassen sind. Andernfalls sind sie uns auf Wunsch zurückzugeben. Soweit der Besteller, bzw. Käufer uns seinerseits als vertraulich bezeichnete Unterlagen überlassen hat, werden diese von EIMA-electronics nur mit seiner Zustimmung oder in seinem Auftrag Dritten zugänglich gemacht.
Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 3 Lieferung

Liefertermine sind herstellerabhängig und können daher nicht generell festgelegt werden. EIMA-electronics wird von der Lieferverpflichtung befreit, falls ein Vorlieferant durch gesonderte Umstände (Konkurs, Krankheit, Lieferprogrammänderungen, Betriebsstillegung, Naturkatastrophen etc.) nicht mehr liefern kann.
Bei Sonderanfertigungen, die von EIMA-electronics auf Bestellung in Kleinanferti-gung hergestellt werden, behält sich EIMA-electronics technische Änderungen und Maßabweichungen aufgrund der Fertigungsmöglichkeiten vor.
Im Falle von Änderungen oder Rücktritt des Käufers mit Einverständnis von EIMA-electronics, werden die bis zum Zeitpunkt der Änderung oder Stornierung des Auftrags angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts und sonstige handelsübliche Abweichungen in Gewicht, Maßen, Fassungsvermögen, Strukturoberfläche, Farbe u.ä. bleiben auch nach Vertragsabschluß gegenüber dem Kunden vorbehalten.
Bei höherer Gewalt, Krankheit, Naturkatastrophen, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen (insbesondere Streik oder Aussperrung), Ausbleiben der Leistung von Zulieferern, an dem uns kein Verschulden trifft, sowie sonstigen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird EIMA-electronics durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so kann von EIMA-electronics vom Vertrag zurücktreten werden. Der Käufer ist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm die Abnahme wegen der Verzögerung nicht mehr zumutbar ist. Über das Vorliegen der genannten Umstände wird der Käufer in wichtigen Fällen unverzüglich benachrichtigt.
Die Nichtannahme von Paketen wird im Ermessen von EIMA-electronics mit einer angemessenen Summe, die Bearbeitung sowie Folgekosten beinhaltet, in Rechnung gestellt.
Die Ware ist bei Erhalt unverzüglich auf ersichtliche Schäden und Vollständigkeit zu prüfen. Eine Meldung muss bis 48 Stunden nach Erhalt bei EIMA-electronics eingehen. Transportschäden müssen vom Zusteller quittiert werden, um diese bei der Transportversicherung geltend zu machen. Daher jegliche Ware sofort im Beisein des Zustellers prüfen.
Rücklieferungen von Warensendung sind grundsätzlich mit uns in irgendeiner Form abzusprechen und frei zu machen. Auch hier können Sondervereinbarungen von EIMA-electronics getroffen werden, z. B. aus Kulanzgründen.
Kosten nicht abgesprochener Rücksendungen trägt in jedem Fall der Kunde. Einzelanfertigungen sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Für eventuell entstandene Kosten der freien Rücksendung erhält der Kunde eine Gutschrift.
Kommt EIMA-electronics in Lieferverzug, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers erstreckt sich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Soweit bereits erbrachte Teillieferungen für den Käufer unverwendbar sind, ist er auch zum Rücktritt hinsichtlich dieser Teillieferung berechtigt.
Ein Schadenersatzanspruch wegen der gesamten Leistung kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer die Leistungen nicht wie geschuldet bewirkt hat und die Pflichtverletzung unerheblich ist.
Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu.


§ 4 Annahmeverzug des Käufers

Ist die Ware von EIMA-electronics aus versand- oder abholbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme durch den Kunden aus Gründen, die von EIMA-electronics nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Käufer über. EIMA-electronics ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist von 2 Wochen anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.
Ruft der Käufer versandfertig gemeldete Ware nicht sofort ab, so werden ihm, beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die Waren in Rechnung gestellt und die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung in meinem Unternehmen mit 1/2 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht, bzw. nicht in dieser Höhe entstanden ist. EIMA-electronics ist auch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf von einer Frist von 1 Monat anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.
Weigert sich der Kunde endgültig, die Ware abzuholen oder bei Versendung an ihn abzunehmen, so trägt er sämtliche angefallene Versandkosten, Kosten für die notwendige Lagerung der Ware, sowie sonstige Kosten. Gleichzeitig ist EIMA-electronics berechtigt, dem Käufer als Verzugsschaden einen Schadenersatz in Höhe von 10% des Warenwertes in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass EIMA-electronics kein Schaden bzw. nur ein geringerer Schaden durch die Nichtabnahme der Ware entstanden ist.


§ 5 Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel u. Vorausabtretung

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen bei Hingabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren vollständigen Bareinlösung, bei bargeldloser Zahlung bis zur vorbehaltslosen Gutschrift auf unserem Konto, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn seine gesamten Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen von EIMA-electronics getilgt sind, d. h. also nicht nur zur Barzahlung der aus der Lieferung der Waren entstandenen konkreten Kaufpreis-forderung, sondern bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vorbehaltsware), gleich in welchem Zustand, vom Käufer weiterveräußert oder als wesentlicher Bestandteil in die Sache eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer hiermit schon jetzt die für ihn aus der Veräußerung oder den Einbau entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte, mit allen Nebenrechten bis zur völligen Tilgung seiner Verbindlichkeiten an EIMA-electronics ab.
Bei Veräußerungen der Waren von EIMA-electronics zusammen mit Waren fremder Herkunft oder in Verbindung mit anderen Leistungen steht EIMA-electronics ein Anspruch mindestens in Höhe des Wertes unserer Lieferung, in jedem Falle aber ein Anteil entsprechend der Höhe unserer Forderung zu.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.


§ 6 Gewährleistung

Für Mängel der Waren, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leisten wir nach den folgenden Bestimmungen 24 Monate lang Gewähr:
Alle Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind sofort nach Kenntniserlangung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung, Weiterverarbeitung, sonstiger Veränderung oder Veräußerung durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns gemäß den §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
Natürlicher Verschleiss (z. B. Akku, Tastaturen) ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Unternehmer im Sinne §14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Mangelhafte Ware wird EIMA-electronics nach Ermessen nachbessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen oder durch Gutschrift vergüten. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder kommt EIMA-electronics mit der Ersatzlieferung in Verzug, so kann der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzen. Nach deren ergebnislosem Fristablauf kann er Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Beanstandete Ware ist zur Prüfung kostenfrei einzusenden. Im Falle begründeter Mängelrüge trägt EIMA-electronics die Kosten der Nachbesserung, sowie sämtliche Versandkosten.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel zurückzuführen ist auf für die Ware geltende Bedienungs-, Wartungs-, Pflege- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behand-lung und natürlichen Verschleiß, sowie vom Käufer oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand.
Weitergehende Rechte aufgrund von Mängeln, insbesondere vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind in dem unter der Ziffer "allgemeiner Haftungsausschluss" bestimmten Umfang ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn anstatt der vertraglich vereinbarten eine andere Ware geliefert wurde.


§ 7 Allgemeiner Haftungsausschluss

Die Haftung von EIMA-electronics richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Ziffern getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte, z. B. auf Rücktritt, Kündigung, Wandlung oder Minderung, sowie auf Ersatz von Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, sind ausgeschlossen.
Jegliche Haftung ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften

Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, der Kunde muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, bei einem Technischen Über-wachungsverein vorführen.
Die Verantwortung für die TÜV-Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Kunden. Irgendwelche Ansprüche an EIMA-electronics wegen Nichtgenehmigung von Seiten des TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn, EIMA-electronics hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich garantiert. Wenn nicht anders gekennzeichnet sind die Produkte von EIMA-electronics nicht im Bereich der STVZO bzw. EU zugelassen. Als Motorsport gekennzeichnete Artikel ohne Garantie,
Gewährleistung und Umtauschrecht.
Ansprüche des Kunden oder dritter Personen aus Unfällen mittels leistungsgesteigerten oder anderweitig umgebauten Fahrzeugen oder aus Unfällen bei Motorveranstaltungen sind ausgeschlossen.
Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen dem TÜV anzuzeigen, seiner KFZ-Versicherung mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der be-sonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. EIMA-electronics übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise sowie der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.


§ 9 Rücknahmen und Rücklieferungen

Warenrücknahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch EIMA-electronics. Die Rücksendung ist in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen.
Beschädigte oder nicht einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben. Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei Teilen unter einem Nettowarenwert von € 50,00 ist eine Rücknahme zur Gutschrift ausgeschlossen.

§ 10 Informationen zum Widerrufsrecht
Ein Kaufvertrag mit EIMA-electronics kommt mit der Bestellung der Ware sowie der Bestätigung der Bestellung zustande. Die Bestätigung muss nicht auf gleiche Weise wie die Bestellung erfolgen. Auch eine telefonische Bestätigung in einem ersten Telefongespräch oder eine Bestätigung durch E-Mail reichen aus. Mit der Lieferung an den Kunden gehen diesem die Informationen über seine Rechte nach dem FernAbsG schriftlich oder auf dauerhaftem Datenträger zu.
Fernabsatzverträge sind Verträge über Lieferungen von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, Briefe, Kataloge, usw.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Einem Kunden, der als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB bestellt, steht ein Rückgaberecht (Widerrufsrecht gem. §§ 355, 312d BGB) zu, wenn der Kaufvertrag ein Fernabsatzvertrag nach § 312b BGB ist. Die Rückgabefrist beträgt 1 Monat und beginnt nach Erfüllung der unsrigen Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware als versichertes Paket erfolgen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Rücksendung. Die in jedem Fall freie Rücksendung hat zu erfolgen an: EIMA-electronics Inh. Frank Bader, Murtzaner Ring 67, 12681 Berlin. Im Falle der wirksamen Ausübung des Rückgaberechts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Der Käufer hat Wertersatz (im Sinne der AGB) für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Käufer darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Käufer zu tragen. Die Regelung zum Fernabsatzvertrag findet keine Anwendung und demzufolge besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden.


§ 11 Datenspeicherung

Der Kunde ist damit einverstanden, daß EIMA-electronics die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für die eigenen geschäftlichen Zwecke (Kundenverwaltung) verwendet.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist 12681 Berlin.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist 12681 Berlin. EIMA-electronics ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers Klage zu erheben.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und EIMA-electronics gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

§ 13 Gültigkeit

Diese Bedingungen gelten ab sofort und behalten ihre Gültigkeit, bis dem Kunden von uns neue AGB bekannt gegeben werden.

§ 14 Sonstige Vereinbarungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die unwirksame Regelung ist einvernehmlich durch eine Regelung zu ersetzen, die die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn ihnen der Umstand der Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.
Nebenabreden und Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.

Berlin, den 01.01.2008