Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) EIMA-electronics Stand
01.06.2006
§1
Allgemeines
Für
alle Angebote und Verträge von EIMA-electronics (Inh. Frank
Bader, Murtzaner Ring 67, 12681 Berlin) gelten die folgenden
Bedingungen. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen
ausschließlich zu den nachfolgend genannten Bedingungen.
Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Nebenabreden und
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Sollte der Käufer
seinerseits von EIMA-electronics-Geschäftsbedingungen
abweichende allg. Geschäftsbedingungen verwenden, so sind
diese für EIMA-electronics nur insoweit verbindlich, als sie
von EIMA-electronics ausdrücklich schriftlich anerkannt
wurden. Weder unterlassener Widerspruch gegen die
Geschäftsbedingungen des Käufers, noch Ausführung
von Lieferungen und Leistungen stellen eine Anerkennung der
Geschäftsbedingungen des Käufers dar.
§
2 Angebote und Bestellungen
Die
Angebote von EIMA-electronics erfolgen stets freibleibend.
Irrtümer und Druckfehler stets vorbehalten. Alle
veröffentlichten Preise gelten grundsätzlich ab
Geschäftssitz von EIMA-electronics einschließlich
Verpackung. Versandkosten gehen, soweit nicht anders vorab
vereinbart, zu Lasten des Käufers. Jegliche
Artikelpreise verstehen sich inklusive der z.Z. gesetzlichen
Umsatzsteuer, insofern nicht ausdrücklich auf ausgewiesene
Netto-Preise hingewiesen wird. Alle Leistungen beziehen sich nur
auf das direkte Angebot. Sämtliche Folgekosten für
Montage und eventueller Demontage sowie alle damit verbundenen
Nebenkosten der bezogenen Waren (z. B. bei Garantiefällen
o.ä.) gehen stets zu Lasten des Kunden. EIMA-electronics
liefert stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen,
es sei denn, dem Kunden wurde vorher ein anderer Preis
schriftlich von uns bestätigt. Preise verstehen sich
ausschließlich Versicherung und Versandkosten, jedoch
inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vom
Kunden abgeholte oder dem Kunden von uns direkt gelieferte Ware
ist sofort zur Zahlung fällig. Bestellungen des Käufers
gelten erst nach Postzustellung an EIMA-electronics für
verbindlich eingegangen. Der Tagesstempel des
Auslieferungspostamtes ist nicht maßgeblich. Telefonische
Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung
durch den Auftraggeber als eingegangen, es sei denn, der Käufer
wünscht eine sofortige Lieferung. In letzterem Falle haftet
EIMA-electronics keinesfalls für Fehl-, Minder- oder
Mehrlieferungen, das Risiko aus dieser Bestellung trägt in
vollem Umfang der Käufer. Verlangt der Käufer nicht
ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die
übersandte Rechnung gleichzeitig als
Auftragsbestätigung. Werden Produkte falsch oder nicht
verwendungsfähig aufgrund unklarer, falscher oder
unvollständiger Angaben des Bestellers geliefert, so trägt
der Besteller das gesamte Risiko. Schadenersatzansprüche
jeglicher Art hierfür werden ausgeschlossen. An den zum
Angebot eventuell gehörenden Unterlagen (Abbildungen,
Zeichnungen, Beschreibungen u. dgl.) behält sich
EIMA-electronics Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich
vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur zugänglich
gemacht werden, wenn sie zur Weitergabe durch EIMA-electronics
ausdrücklich bestimmt und zugelassen sind. Andernfalls sind
sie uns auf Wunsch zurückzugeben. Soweit der Besteller, bzw.
Käufer uns seinerseits als vertraulich bezeichnete
Unterlagen überlassen hat, werden diese von EIMA-electronics
nur mit seiner Zustimmung oder in seinem Auftrag Dritten
zugänglich gemacht. Die in Prospekten, Katalogen,
Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot
gehörenden Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen,
Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und
Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in
der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind.
§
3 Lieferung
Liefertermine
sind herstellerabhängig und können daher nicht generell
festgelegt werden. EIMA-electronics wird von der
Lieferverpflichtung befreit, falls ein Vorlieferant durch
gesonderte Umstände (Konkurs, Krankheit,
Lieferprogrammänderungen, Betriebsstillegung,
Naturkatastrophen etc.) nicht mehr liefern kann. Bei
Sonderanfertigungen, die von EIMA-electronics auf Bestellung in
Kleinanferti-gung hergestellt werden, behält sich
EIMA-electronics technische Änderungen und Maßabweichungen
aufgrund der Fertigungsmöglichkeiten vor. Im Falle von
Änderungen oder Rücktritt des Käufers mit
Einverständnis von EIMA-electronics, werden die bis zum
Zeitpunkt der Änderung oder Stornierung des Auftrags
angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Technische
Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts und
sonstige handelsübliche Abweichungen in Gewicht, Maßen,
Fassungsvermögen, Strukturoberfläche, Farbe u.ä.
bleiben auch nach Vertragsabschluß gegenüber dem
Kunden vorbehalten. Bei höherer Gewalt, Krankheit,
Naturkatastrophen, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen
(insbesondere Streik oder Aussperrung), Ausbleiben der Leistung
von Zulieferern, an dem uns kein Verschulden trifft, sowie
sonstigen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen
verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird
EIMA-electronics durch die genannten Umstände die Lieferung
unmöglich oder unzumutbar, so kann von EIMA-electronics vom
Vertrag zurücktreten werden. Der Käufer ist seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm die Abnahme
wegen der Verzögerung nicht mehr zumutbar ist. Über das
Vorliegen der genannten Umstände wird der Käufer in
wichtigen Fällen unverzüglich benachrichtigt. Die
Nichtannahme von Paketen wird im Ermessen von EIMA-electronics
mit einer angemessenen Summe, die Bearbeitung sowie Folgekosten
beinhaltet, in Rechnung gestellt. Die Ware ist bei Erhalt
unverzüglich auf ersichtliche Schäden und
Vollständigkeit zu prüfen. Eine Meldung muss bis 48
Stunden nach Erhalt bei EIMA-electronics eingehen.
Transportschäden müssen vom Zusteller quittiert werden,
um diese bei der Transportversicherung geltend zu machen. Daher
jegliche Ware sofort im Beisein des Zustellers
prüfen. Rücklieferungen von Warensendung sind
grundsätzlich mit uns in irgendeiner Form abzusprechen und
frei zu machen. Auch hier können Sondervereinbarungen von
EIMA-electronics getroffen werden, z. B. aus Kulanzgründen.
Kosten nicht abgesprochener Rücksendungen trägt in
jedem Fall der Kunde. Einzelanfertigungen sind grundsätzlich
vom Umtausch ausgeschlossen. Für eventuell entstandene
Kosten der freien Rücksendung erhält der Kunde eine
Gutschrift. Kommt EIMA-electronics in Lieferverzug, kann der
Käufer nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten
angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen vom Vertrag
zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers
erstreckt sich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des
Vertrages. Soweit bereits erbrachte Teillieferungen für den
Käufer unverwendbar sind, ist er auch zum Rücktritt
hinsichtlich dieser Teillieferung berechtigt. Ein
Schadenersatzanspruch wegen der gesamten Leistung kann nicht
geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer die Leistungen
nicht wie geschuldet bewirkt hat und die Pflichtverletzung
unerheblich ist. Der Schadenersatzanspruch beschränkt
sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des
Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer im Sinne des §14
BGB, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit zu.
§
4 Annahmeverzug des Käufers
Ist
die Ware von EIMA-electronics aus versand- oder abholbereit und
verzögert sich die Versendung oder die Abnahme durch den
Kunden aus Gründen, die von EIMA-electronics nicht zu
vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der
Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Käufer über.
EIMA-electronics ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem
Ablauf einer angemessenen Frist von 2 Wochen anderweitig über
den Liefergegenstand zu verfügen. Ruft der Käufer
versandfertig gemeldete Ware nicht sofort ab, so werden ihm,
beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die Waren
in Rechnung gestellt und die durch die Lagerung entstandenen
Kosten bei Lagerung in meinem Unternehmen mit 1/2 % des
Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Dem Kunden
steht das Recht zu, nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht,
bzw. nicht in dieser Höhe entstanden ist. EIMA-electronics
ist auch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf von
einer Frist von 1 Monat anderweitig über den
Liefergegenstand zu verfügen. Weigert sich der Kunde
endgültig, die Ware abzuholen oder bei Versendung an ihn
abzunehmen, so trägt er sämtliche angefallene
Versandkosten, Kosten für die notwendige Lagerung der Ware,
sowie sonstige Kosten. Gleichzeitig ist EIMA-electronics
berechtigt, dem Käufer als Verzugsschaden einen
Schadenersatz in Höhe von 10% des Warenwertes in Rechnung zu
stellen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass
EIMA-electronics kein Schaden bzw. nur ein geringerer Schaden
durch die Nichtabnahme der Ware entstanden ist.
§
5 Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel u. Vorausabtretung
Bis
zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich
aller Nebenforderungen bei Hingabe von Wechseln oder Schecks bis
zu deren vollständigen Bareinlösung, bei bargeldloser
Zahlung bis zur vorbehaltslosen Gutschrift auf unserem Konto,
bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über,
wenn seine gesamten Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen von
EIMA-electronics getilgt sind, d. h. also nicht nur zur
Barzahlung der aus der Lieferung der Waren entstandenen konkreten
Kaufpreis-forderung, sondern bis zur Erfüllung aller
Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung. Wird die
unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vorbehaltsware), gleich
in welchem Zustand, vom Käufer weiterveräußert
oder als wesentlicher Bestandteil in die Sache eines Dritten
eingebaut, so tritt der Käufer hiermit schon jetzt die für
ihn aus der Veräußerung oder den Einbau entstehenden
Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte, mit allen
Nebenrechten bis zur völligen Tilgung seiner
Verbindlichkeiten an EIMA-electronics ab. Bei Veräußerungen
der Waren von EIMA-electronics zusammen mit Waren fremder
Herkunft oder in Verbindung mit anderen Leistungen steht
EIMA-electronics ein Anspruch mindestens in Höhe des Wertes
unserer Lieferung, in jedem Falle aber ein Anteil entsprechend
der Höhe unserer Forderung zu. Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag
zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der
Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer
aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem
Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss
des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware
dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der
verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung
der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden
Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung
dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender
Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der
veräußerten Ware. Auf Verlangen des Käufers
ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt
verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem
Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt
hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.
§
6 Gewährleistung
Für
Mängel der Waren, einschließlich des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften, leisten wir nach den folgenden
Bestimmungen 24 Monate lang Gewähr: Alle Mängel,
Fehlmengen oder Falschlieferungen sind sofort nach
Kenntniserlangung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung,
Weiterverarbeitung, sonstiger Veränderung oder Veräußerung
durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte schriftlich
anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns gemäß
den §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
Natürlicher Verschleiss (z. B. Akku, Tastaturen) ist von
der Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kaufgegenstand
eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Unternehmer im
Sinne §14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen,
wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Mangelhafte Ware
wird EIMA-electronics nach Ermessen nachbessern oder zurücknehmen
und durch einwandfreie Ware ersetzen oder durch Gutschrift
vergüten. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl
oder kommt EIMA-electronics mit der Ersatzlieferung in Verzug, so
kann der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 2
Wochen setzen. Nach deren ergebnislosem Fristablauf kann er
Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des
Kaufpreises verlangen. Beanstandete Ware ist zur Prüfung
kostenfrei einzusenden. Im Falle begründeter Mängelrüge
trägt EIMA-electronics die Kosten der Nachbesserung, sowie
sämtliche Versandkosten. Gewährleistungsansprüche
bestehen nicht, wenn der Mangel zurückzuführen ist auf
für die Ware geltende Bedienungs-, Wartungs-, Pflege- und
Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behand-lung und
natürlichen Verschleiß, sowie vom Käufer oder
Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand.
Weitergehende Rechte aufgrund von Mängeln, insbesondere
vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf
Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden
sind, sind in dem unter der Ziffer "allgemeiner
Haftungsausschluss" bestimmten Umfang ausgeschlossen. Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht beim Fehlen zugesicherter
Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den
Käufer gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn
anstatt der vertraglich vereinbarten eine andere Ware geliefert
wurde.
§
7 Allgemeiner Haftungsausschluss
Die
Haftung von EIMA-electronics richtet sich ausschließlich
nach den in den vorstehenden Ziffern getroffenen Vereinbarungen.
Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte, z. B. auf
Rücktritt, Kündigung, Wandlung oder Minderung, sowie
auf Ersatz von Schäden jeder Art, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Unmöglichkeit, unerlaubter
Handlung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluß, sind ausgeschlossen. Jegliche Haftung
ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens
begrenzt. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz.
§
8 Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
Änderungen
und Umrüstungen von Fahrzeugen, die am öffentlichen
Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die
Fahrzeugpapiere eingetragen werden, der Kunde muss das Fahrzeug,
soweit für die Teile keine ABE vorliegt, bei einem
Technischen Über-wachungsverein vorführen. Die
Verantwortung für die TÜV-Eintragung von umgebauten
Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Kunden. Irgendwelche
Ansprüche an EIMA-electronics wegen Nichtgenehmigung von
Seiten des TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn,
EIMA-electronics hat die TÜV-Zulässigkeit unter
Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich
garantiert. Wenn nicht anders gekennzeichnet sind die Produkte
von EIMA-electronics nicht im Bereich der STVZO bzw. EU
zugelassen. Als Motorsport gekennzeichnete Artikel ohne
Garantie, Gewährleistung und Umtauschrecht. Ansprüche
des Kunden oder dritter Personen aus Unfällen mittels
leistungsgesteigerten oder anderweitig umgebauten Fahrzeugen oder
aus Unfällen bei Motorveranstaltungen sind
ausgeschlossen. Es besteht für den Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene
Änderungen dem TÜV anzuzeigen, seiner KFZ-Versicherung
mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen.
Es bedarf der be-sonderen Genehmigung für das veränderte
Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im
öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies
auf eigene Gefahr. EIMA-electronics übernimmt ausdrücklich
keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter,
die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise sowie der
gesetzlichen Bestimmungen entstehen.
§
9 Rücknahmen und Rücklieferungen
Warenrücknahmen
erfolgen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch
EIMA-electronics. Die Rücksendung ist in jedem Fall
frachtfrei vorzunehmen. Beschädigte oder nicht
einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen
und werden nicht gutgeschrieben. Rücknahmen von Einzel- und
Sonderanfertigungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei
Teilen unter einem Nettowarenwert von € 50,00 ist eine
Rücknahme zur Gutschrift ausgeschlossen.
§
10 Informationen zum Widerrufsrecht Ein Kaufvertrag mit
EIMA-electronics kommt mit der Bestellung der Ware sowie der
Bestätigung der Bestellung zustande. Die Bestätigung
muss nicht auf gleiche Weise wie die Bestellung erfolgen. Auch
eine telefonische Bestätigung in einem ersten
Telefongespräch oder eine Bestätigung durch E-Mail
reichen aus. Mit der Lieferung an den Kunden gehen diesem die
Informationen über seine Rechte nach dem FernAbsG
schriftlich oder auf dauerhaftem Datenträger
zu.
Fernabsatzverträge sind Verträge über Lieferungen von
Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen
einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, Briefe,
Kataloge, usw.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss
nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs-
oder Dienstleistungssystems erfolgt. Einem Kunden, der als Verbraucher
i.S.d. § 13 BGB bestellt, steht ein Rückgaberecht (Widerrufsrecht
gem. §§ 355, 312d BGB) zu, wenn der Kaufvertrag ein Fernabsatzvertrag
nach § 312b BGB ist. Die Rückgabefrist beträgt 1 Monat
und beginnt nach Erfüllung der unsrigen Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Das Rückgaberecht kann nur durch
Rücksendung der Ware als versichertes Paket erfolgen. Der Widerruf
bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Rücksendung. Die in jedem Fall freie Rücksendung hat zu erfolgen
an: EIMA-electronics Inh. Frank Bader, Murtzaner Ring 67, 12681 Berlin.
Im Falle der wirksamen Ausübung des Rückgaberechts sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls
gezogene Nutzen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Der Käufer
hat Wertersatz (im Sinne der AGB) für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der
Käufer darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust,
der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung
dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft
werden kann, hat der Käufer zu tragen. Die Regelung zum Fernabsatzvertrag
findet keine Anwendung und demzufolge besteht ein Widerrufsrecht nicht
bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen
angefertigt wurden.
§
11 Datenspeicherung
Der
Kunde ist damit einverstanden, daß EIMA-electronics die aus
der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des
Datenschutzgesetzes für die eigenen geschäftlichen
Zwecke (Kundenverwaltung) verwendet.
§
12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort
für Lieferungen und Zahlungen ist 12681 Berlin.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
ist 12681 Berlin. EIMA-electronics ist jedoch auch berechtigt, am Sitz
des Käufers Klage zu erheben.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer
und EIMA-electronics gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale
Kaufrecht werden ausgeschlossen.
§
13 Gültigkeit
Diese
Bedingungen gelten ab sofort und behalten ihre Gültigkeit,
bis dem Kunden von uns neue AGB bekannt gegeben werden.
§
14 Sonstige Vereinbarungen
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist
einvernehmlich durch eine Regelung zu ersetzen, die die
Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn ihnen der
Umstand der Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.
Nebenabreden und Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Diese Schriftformerfordernis kann
nur schriftlich abbedungen werden.
Berlin,
den 01.01.2008
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